Geprüfte Fachhauswirtschafterin, Geprüfter Fachhauswirtschafter
Link: Geprüfte Fachhauswirtschafter/in in Baden-Württemberg
Geprüfte Fachhauswirtschafterin in Bayern:
Der/die „Geprüfte Fachhauswirtschafter/in“ (FHW) ist ein nach § 53 Berufsbildungsgesetz auf Bundesebene geregelter Fortbildungsberuf der Hauswirtschaft (Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachhauswirtschafterin/Geprüfter Fachhauswirtschafter vom 09.12.1996).
Voraussetzung für die Fortbildung ist der erfolgreiche Abschluss der dreijährigen Erstausbildung zum/zur Hauswirtschafter/in plus zwei Jahre Berufspraxis oder alternativ eine mindestens sechsjährige einschlägige berufliche Erfahrung dem Berufbild der FHW entsprechend.
Die FHW kann aufgrund ihrer Qualifizierung insbesondere bei Senioren
- die hauswirtschaftliche Versorgung, Maßnahmen der sozialen Betreuung und der Grundpflege (letztere in Abstimmung mit Pflegefachkräften) übernehmen,
- Alltags- und Lebensprozesse von Einzelpersonen und in Gruppen steuern und gestalten,
- Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz betreuen, anleiten und beraten,
insbesondere in den Bereichen der Verpflegung, der Alltags- und Milieugestaltung und der Haushaltführung.
Ihr berufliches Handeln ist biographie- und ressourcenorientiert und auf eine ganzheitliche Versorgung und Betreuung ausgerichtet. Die berufliche Handlungskompetenz der FHW grenzt sich von den Kernprozessen der Pflege ab, kann diese jedoch wirkungsvoll ergänzen.
Seit 01.0.2007 gilt für Fortbildungslehrgänge in Bayern der aktualisierte Rahmenplan. Die Fortbildung umfasst insgesamt 800 Unterrichtsstunden, davon 550 UStd. theoretische Grundlagen und 250 UStd. fachpraktischen Projektunterricht in Einrichtungen der Seniorenbetreuung.
Die beruflichen Handlungskompetenzen werden im theoretischen Unterricht in sieben Lernfeldern vermittelt:
- Allgemeine berufliche Grundlagen (72 UStd.)
- Alltags- und Milieugestaltung (70 UStd.)
- Beratung und Anleitung (80 UStd.)
- Grundpflegerische Maßnahmen (132 UStd.)
- Verpflegung (116 UStd.)
- Wäsche und Kleidung (40 UStd.)
- Wohnen und Wohnungspflege (40 UStd.)
Die Inhalte der Lernfelder sind Grundlage für Gestaltung des fünfwöchigen fachpraktischen Unterrichts.
