01/2010 - Lebensmittelkennzeichnung
Alles was mit Händen verarbeitet und zubereitet wird, wie Speck, Rauchfleisch, Sülze, Pökelfleisch, Wein, Essig, Brombeerwein, Würzwein, Most, Senf, Käse, Butter, Malz, Malzbier, Met, Honig, Wachs, Mehl, soll mit größter Sauberkeit hergestellt werden.
Niemand soll sich unterstehen, die Trauben etwa mit Füßen zu keltern.
Capitulare de villis es
curtis imperialibus
795 = Karl der Große
Editorial
Liebe Leserinnen, liebe Leser!
Bei der Bearbeitung des Themas „Lebensmittelkennzeichnung“ ging ich zunächst von den bekannten rechtlichen Grundlagen aus, die Inverkehrbringer von Fertigpackungen und loser Speisen einzuhalten haben, z. B. die Lebensmittelkennzeichungs-Verordnung und die Zusatzstoff-Zulassungs-Verordnung.
Danach tat sich ein wahres Füllhorn unterschiedlicher Sichtweisen und auch Forderungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln auf:
Da ist der Gesetzgeber, er fordert unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Erwartungen der Verbraucher und ihres Informationsbedarfes Angaben und Kenntlichmachung zu den angebotenen Lebensmitteln, zu den angebotenen losen Speisen, damit dieser seine Kaufentscheidung sicher treffen kann. Der Verbraucher soll vor Täuschung und Irreführung geschützt werden – dies gilt auch für Werbung und Darbietung der Erzeugnisse. Des weiteren fordert er eine Rückverfolgbarkeit der eingesetzten Lebensmittel, um deren Produktionsweg rückwärts bis zur Erzeugung eines Produktes dokumentieren zu können, z. B. Rindfleischetikettierung, Chargenrückverfolgbarkeit.
Da sind die Inverkehrbringer, die aus produkthaftungsrechtlichen Erwägungen zunehmend auf die Risiken, die beim Einsatz des Produktes, beim Genuss dieser Speise auftreten können, hinweisen mit dem Vermerk „kann Spuren von ... enthalten“ oder „Vor Verzehr ist der Salat zu waschen“.
Da sind die Endverbraucher, die aus sehr unterschiedlichen Beweggründen, seien es gesundheitliche, z. B. eine Allergie oder eine Unverträglichkeit, seien es ethnische, kulturelle oder weltanschauliche Aspekte, Informationen zum Produkt erwarten.
Da sind die Einkäufer, die Köchinnen und Köche in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, die zielgruppen- und individuell orientiert ihren Gästen sichere und für sie genusstaugliche Speisen anbieten wollen. Sie sind zum einen auf die Informationen der lebensmittelherstellenden Industrie und des Handwerks angewiesen und müssen zum anderen sehr flexibel die Kundenwünsche mit dem hausspezifischen Angebot in Einklang bringen.
Des weiteren gibt es in den Einrichtungen aber auch übergeordnete Interessen, die eine Kenntlichmachung der eingesetzten Lebensmittel sinnvoll erscheinen lassen – mit der Kenntlichmachung der Bezugsquellen aus der Region, Beschaffung aus dem Fairen Handel, Einsatz von biologisch erzeugten Lebensmitteln, Fisch nur noch mit dem Siegel des MSP einzusetzen, wird dem Tischgast ein nachhaltiges Verpflegungskonzept kommuniziert.
Es grüßt Sie herzlich
Elfriede Schröder
Inhalt der Ausgabe
Leseproben aus dem Inhalt
- 109,36KB Berufsinformation - Schulungen, Nachbelehrungen
- 99,95KB Bücher und Medien: Schule und Beruf
- 82,71KB Berufsverband intern: Mut machen mit Moneten
- 84,30KB Berufsverband intern: Blick über den Tellerrand
- 71,06KB Pinnwand - Fortbildungen
- 307,47KB Schwerpunkt - Verbraucherleitbild und Verbraucherschutz
- 295,94KB Verbände und Institutionen: Intergastra 2010
- 167,39KB Verbraucherinfornation: Textilien - Neuigkeiten, Veredelungen, Nachhaltigkeit
